| Überblick Forschungsförderung |
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| Donnerstag, 27. August 2009 um 12:11 Uhr |
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Einleitung Richtlinien für die Projektförderung durch die DGHT Die "Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e.V." (DGHT) errichtet zur Unterstützung der herpetologischen Forschung und sich daraus ergebender praktischer Maßnahmen im Bereich der Herpetologie zwei Fonds: a) den "Wilhelm-Peters-Fonds" b) den "Hans-Schiemenz-Fonds" l. Die Fondsbildung b. Die konkrete Höhe der Fördermittel, die für jeden der beiden Fonds im Folgejahr zur Verfügung stehen, beschließt der Vorstand jeweils im Sommer oder Herbst. c. Allgemein nutzbare oder projektgebundene Spenden von DGHT-Mitgliedern oder außenstehenden Sponsoren ergänzen die Fondsmittel. 2. Die Ausschreibung und Beantragung der Fondsmittel b. Antrage auf Förderung aus einem der Fonds können von Mitgliedern der DGHT bis zum 31.12. eines Jahres für das folgende Jahr über die Geschäftsstelle der DGHT gestellt werden. c. Bei Forschungsprojekten, die zur Erlangung akademischer Grade genutzt werden sollen (Diplomarbeiten, Dissertationen und Habilitationen), müssen der Kandidat und der Betreuer der Arbeit als gemeinsame Antragsteller in Erscheinung treten, auch wenn die beantragten Fördermittel ausschließlich vom Kandidaten genutzt werden sollen. d. Der Antrag kann sich auf Prozentsätze bis zum Gesamtvolumen der ausgeschriebenen Fondsmittel beziehen. Unbedingt aber müssen eingesetzte Eigenmittel und anderweitige Fördermittel für das jeweilige Vorhaben benannt werden. 3. Die Vergabe der Fördermittel b. Die Auszahlung zugesprochener Fondsmittel auf der Basis eines Fördervertrages zwischen der DGHT und dem Begünstigten erfolgt jeweils bis zum 30. April des Jahres. c. Werden Fondsmittel im Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, dienen sie in der Regel zur Verstärkung des betreffenden Fonds im Folgejahr. d. In Ausnahmefällen kann der Vorstand nicht ausgeschöpfte Fondsmittel auf den anderen Fonds übertragen. 4. Entscheidungsfindung über die Fondsvergabe b. Mitglieder der beiden Gutachter-Kommissionen sind Fachleute der betreffenden Gebiete (Wissenschaftler an Museen und Instituten, Zoos, Naturschutzeinrichtungen und Fachämtern), die nicht in jedem Falle Mitglieder der DGHT sein müssen. Sie werden vom Vorstand auf Vorschlag der jeweils zuständigen Vorstandsmitglieder berufen und in "elaphe" vorgestellt. c. Bei Entscheidungen über Anträge, die von einem Kommissionsmitglied selbst oder einer Person aus dessen Mitarbeiter-Schüler-Klientel stammen, enthält sich dieses Kommissionsmitglied der Teilnahme an der Bewertung. Die Gutachter-Kommission entscheidet mit einfacher Mehrheit über ihre Bewertungsreihenfolge. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum des dem Vorstand angehörenden Kommissionsvorsitzenden. d. Die Empfehlung der Gutachter-Kommission, die vom zuständigen Vorstandsmitglied dem Vorstandunterbreitet wird, muss mehrheitlich vom Vorstand bestätigt werden, um in Kraft zu treten. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstands der DGHT. e. Ablehnungsgründe für Anträge sind auf jeden Fall Zielsetzungen, die mit den Aufgaben und Zielen der DGHT unvereinbar sind. Werden später Vorkommnisse bekannt, die ggf. das Ansehen der DGHT schädigen, sind bereits gezahlte Fondsmittel erstattungspflichtig. 5. Veröffentlichung der fondsgeförderten Projekt-Ergebnisse b. Die Publikation der Ergebnisse fondsgeförderter Projekte muss in Organen der DGHT, bevorzugt in "Salamandra" oder "Mertensiella", erfolgen. Umfangreiche akademische Arbeiten (Diplomarbeiten, Dissertationen usw.) müssen gegebenenfalls in Form und Umfang den Möglichkeiten der DGHT-Zeitschriften angepasst werden. Ausnahmeregelungen können bei hochspezialisierten Themen (Veterinärmedizin, Biochemie o.a.) erlauben, die Originalarbeit in einer außenstehenden Spezialzeitschrift zu veröffentlichen und gleichzeitig eine allgemein verständliche Version der Publikation für "elaphe" einzureichen. Ein Antrag auf eine solche Ausnahme muss Bestandteil des Förderantrages sein. Über die Art und Weise der Publikation verständigt sich der jeweilige Kommissionsvorsitzende mit dem Schriftleiter der DGHT, die dann gemeinsam ihre Festlegung dem Vorstand unterbreiten. c. Erfüllt ein Begünstigter seine Pflicht zur Rechenschaftslegung über sein Projekt in der vereinbarten Weise nicht termingerecht, ist er nach Maßgabe des DGHT-Vorstands für die in Anspruch genommenen Mittel ersatzpflichtig. Im Falle des Scheiterns eines geförderten Projektes aus Gründen, die nicht im Verschulden des Begünstigten liegen, muss der Begünstigte die Gründe durch eine Stellungnahme in "elaphe" erläutern. Die vorliegenden Richtlinien treten mit ihrer Verabschiedung in Kraft und regeln damit das Förderwesen der DGHT. Bad Orb, den 18.09.2002 |

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