| Gesetze & Verordnungen |
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| Donnerstag, 27. August 2009 um 14:55 Uhr |
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Alle europäischen Amphibien und Reptilien sowie einige außereuropäische Gattungen und Arten sind besonders geschützt. Sie dürfen nur unter Einhaltung entsprechender Bestimmungen erworben, gehalten und verkauft werden. Darüber hinaus ist auch der Handel mit vielen außereuropäischen Arten geregelt. Grundlage für die europäische Artenschutzverordnung ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Die Bundesartenschutzverordnung setzt das europäische in nationales Recht um. Das Bundesamt für Naturschutz ist der Ansprechpartner für die Einfuhr geschützter Arten aus Nicht-EU-Ländern. Die Behörde bietet außerdem mit WISIA Online eine Datenbank zur Recherche des Schutzstatus aller geschützen Tiere und Pflanzen. Für die Tierhaltung ist neben den Artenschutzbestimmungen auch das Tierschutzgesetz besonders bedeutsam. Sämtliche Gesetze und Verordnungen für den Bereich Tierschutz hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf seinen Seiten zusammengestellt. Siehe auch unter Links im Menü "Naturschutz & Forschung". |

Terraristik 

